Respiratorisches Synzytial-Virus (RSV) in den Katalog meldepflichtiger Krankheitserreger nach §7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgenommen
Am 15. Juni 2023 hat der Bundestag beschlossen, RSV in die Liste meldepflichtiger Krankheitserreger aufzunehmen. Begründet wird die Meldepflicht mit den hohen Erkrankungszahlen bei Kindern in den vergangenen beiden Erkältungssaisons. Mit der erstmaligen Zulassung eines Impfstoffs gegen RSV soll ein Vergleich der Fallzahlen vor und nach Einführung der RSV-Impfung ermöglicht werden.