Um die serologische Diagnostik der Toxoplasma-Infektion an den aktuellen Stand der Wissenschaft anzupassen, hat der Bewertungsausschuss (BA) mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 zwei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM aufgenommen.
Der qualitative Suchtest und/oder die quantitative Bestimmung von Toxoplasma-Antikörpern werden künftig als Pauschale mit der neuen GOP 32572 vergütet. Die Bestimmung der Avidität von Toxoplasma-IgG-Antikörpern als weiterführender Abklärungstest wird als Zuschlag nach GOP 32573 vergütet und ersetzt die bisherige GOP 32640.
Weitergehende Information erhalten Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.