Der Bewertungsausschuss hat die GOP in die Präambel des EBM-Kapitels 4 (Kinder- und Jugendmedizin) aufgenommen und im EBM-Abschnitt zu den Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen (Abschnitt 1.7 EBM) eine entsprechende Bestimmung ergänzt.
Der Beschluss knüpft an die Aufnahme der Altersgruppe der Heranwachsenden in den EBM zum 1. Oktober 2025 an.
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