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K.-O.-Mittel

Kleiner Leitfaden K.-o.-Mittel

Warum sind K.-O.-Mittel mehr als Tropfen?

Häufig ist von K.-o.-Tropfen die Rede, wenn Täter im Rahmen von Straftaten wie Sexual- oder Eigentumsdelikten gezielt Substanzen verabreichen. Dies geschieht meist in der verdeckten Absicht, die Opfer zu betäuben und damit wehrlos zu machen. Die Einnahme der Substanzen geschieht häufig unbemerkt oder in überhöhter Dosis.

Bei den sogenannten K.-o.-Tropfen, die heimlich in Getränke gemischt werden, handelt es sich oft um GHB (Gamma-Hydroxibuttersäure) bzw. GBL (Gamma-Butyrolacton). Zu den K.-o.-Mitteln zählen zusätzlich weitere Wirkstoffgruppen: Auch rezeptpflichtige Beruhigungsmittel und Psychopharmaka aus der Gruppe der Benzodiazepine werden missbräuchlich zur Begehung von Straftaten eingesetzt. Nicht zu unterschätzen ist die gezielte Verabreichung von Stimulanzien wie Ecstasy, Kokain und in vielen Fällen auch Alkohol als K.-o.-Mittel.

Zentral wirkende Substanzen

Alle diese zentral wirkenden Substanzen können sich unterschiedlich auswirken: Die Bandreite reicht von körperlicher Entspannung bis zu (ungewollter) sexueller Enthemmung und gar Bewusstlosigkeit. Je nach Dosierung kann es auch zu einem lebensbedrohlichen Zustand kommen.

Massive Straftaten

Gemeinsames Merkmal dieser Auswirkungen: Das selbstbestimmte Handeln der Betroffenen wird ausgeschaltet. Auch wer nicht bewusstlos ist, kann – manipuliert durch den Einfluss bestimmter Wirkstoffe – zu Handlungen gegen seinen freien Willen genötigt werden. Die unter Umständen massiven Straftaten, die Täter unter Ausnutzung dieser Wehrlosigkeit begehen, können für die Opfer erhebliche körperliche und psychische Schäden zur Folge haben.

Keine eindeutige Symptomatik

Besonders belastend für viele Betroffenen ist zusätzlich, wenn der Missbrauch von K.-o.-Mitteln nicht erkannt wird. Bedingt wird dies dadurch, dass es keine eindeutigen Symptome gibt, die einen solchen Verdacht auf K.-o.-Mittel nahelegen. Rückwirkend können sich die Betroffenen an den entscheidenden Zeitraum oft nicht erinnern, man spricht hier von anterograder Amnesie. Sie können also meist nur wenige Informationen beisteuern oder sind sich gar nicht bewusst, dass ihnen K.-o.-Mittel verabreicht wurden. Die Erinnerungen an eine mögliche Straftat sind oft nur diffus oder ganz ausgelöscht.

Laboranalyse bei jedem Verdacht auf K.-o.-Mittel

Die Symptomatik kann jedoch wichtige Hinweise auf die Stoffgruppe liefern: Wird zum Beispiel eine Art plötzlicher Blackout geschildert, ein Gefühl von starker Mattigkeit – und wie sah das Schlaf-Aufwach-Verhalten aus? Eine präzise labormedizinische Diagnostik ermöglicht den exakten Nachweis der verabreichten Substanzen. Das Zeitfenster für den Nachweis aller infrage kommenden K.-o.-Mittel-Substanzen ist unterschiedlich groß.
Entscheidend ist daher: Bei jedem Verdacht auf K.-o.-Mittel möglichst umgehend Proben (Blut und Urin) sichern und eine umfassende Laboranalyse beauftragen.

STATUS QUO

Die Kriminalstatistik (2017) weist jährlich etwa 280 Fälle einer gefährlichen Körperverletzung durch Vergiftung aus. Eine hohe Dunkelziffer gilt als sicher. Deutliche Zunahme der Fälle von K.-o.-Mittel-Verabreichung – in 10 Jahren fast vervierfacht

Ursachen dafür sind unter anderem:

  • ƒƒVerbesserte Labormedizinische Untersuchungsstrategie
  • Sensibilisierung bei Opfern und Ermittlungsbehörden durch Medienberichte
  • „Fallbeispiele“ von Missbrauchsfällen im Internet
  • Nachahmungseffekt durch Schilderung von Missbrauchsfällen in den Medien

KLEINE RECHTSKUNDE

Mögliche Straftatbestände im Zusammenhang mit der Verabreichung von K.-o.-Mitteln:

  • § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung
  • § 226 StGB Schwere Körperverletzung
  • § 179 StGB Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
  • § 177 StGB Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
  • § 250 StGB Schwerer Raub

… in der Regel führen diese zu mehrjährige Freiheitsstrafen.

Kompetenzteam Klinische & Forensiche Toxikologie

Dr. rer. nat. Lars Kröner

Diplom-Chemiker

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Dr. med. Dirk Happich

Facharzt für Transfusionsmedizin, Facharzt für Laboratoriums­medizin

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