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Darmkrebsmonat März: Prävention stärken, Heilungschancen verbessern

Die Mehrzahl kolorektaler Karzinome entwickelt sich über Jahre aus adenomatösen Polypen. Durch rechtzeitige Identifikation und Abtragung dieser Vorstufen kann die Karzinomentstehung in vielen Fällen verhindert werden. 

Da frühe Stadien häufig asymptomatisch verlaufen, kommt der organisierten Vorsorge eine zentrale Rolle bei der Senkung von Inzidenz und Mortalität zu.

Aktuelle Regelungen im organisierten Darmkrebs-Screening

Seit April 2025 gelten einheitliche Regelungen für Frauen und Männer:

  • Anspruch auf zwei Vorsorgekoloskopien ab dem 50. Lebensjahr im Abstand von zehn Jahren
  • Alternativ: quantitativer immunologischer Test auf okkultes Blut im Stuhl (iFOBT) alle zwei Jahre ab dem 50. Lebensjahr, sofern keine Koloskopie erfolgt

Ziel dieser Anpassungen ist eine einheitliche und niederschwellige Ausgestaltung der Vorsorgestrategie sowie eine Steigerung der Inanspruchnahme.

Labordiagnostik als integraler Bestandteil des Screenings

Der iFOBT weist humanes Hämoglobin spezifisch und quantitativ nach und hat den Guajak-basierten Test im Rahmen der gesetzlichen Vorsorge abgelöst.

Ärztinnen und Ärzte der Fachrichtungen Allgemeinmedizin, Gynäkologie, Innere Medizin, Urologie, Dermatologie sowie Chirurgie können den iFOBT bei präventiver Indikation extrabudgetär nach GOP 01737 abrechnen. Die Leistung umfasst die Ausgabe und Rücknahme des Stuhlprobenentnahmesystems, die Weiterleitung an das Labor sowie die Beratung – auch bei positivem Befund.

Die Ausgabe des iFOBT kann ebenfalls im Rahmen des Check-up 35 erfolgen, sofern das Anspruchsalter von 50 Jahren erreicht ist.

Hinweis zur Anforderung:
Bitte vermerken Sie auf dem Muster-10-Schein „iFOBT“ oder „immunologischer Stuhltest“ und kennzeichnen Sie die Indikation entsprechend („präventiv“).

Analytische Qualität

Die Bestimmung des iFOBT erfolgt gemäß den Vorgaben der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) standardisiert und qualitätsgesichert mittels automatisierter Verfahren im Labor.

Immunologische Schnell- oder Streifentests sind im Rahmen des organisierten Screenings nicht vorgesehen. Für die Durchführung stellen wir geeignete Stuhlprobenentnahmesysteme zur Verfügung.

Einordnung positiver Befunde

Ein positiver iFOBT-Befund ist nicht gleichbedeutend mit dem Vorliegen eines Kolonkarzinoms. Der Nachweis von Blut im Stuhl kann auch andere Ursachen haben, beispielsweise:

  • Hämorrhoidalleiden
  • chronisch-entzündliche Darmerkrankungen
  • Divertikel
  • Ulzera
  • medikamentös bedingte Schleimhautläsionen (z. B. unter NSAR-Therapie)

Die Indikation zur weiterführenden Diagnostik, insbesondere zur Koloskopie, sollte stets im klinischen Gesamtkontext gestellt werden.

Vorteile des quantitativen iFOBT

  • höhere Sensitivität im Vergleich zum Guajak-Test
  • quantitative Ergebnisangabe
  • kein Einfluss durch Nahrungsbestandteile
  • keine Diät vor Probenentnahme erforderlich
  • keine Beeinflussung durch Vitamin C
  • Detektion auch geringfügiger Blutverluste, beispielsweise aus proximalen Kolonabschnitten

Patientinnen und Patienten sollten die entnommene Stuhlprobe möglichst zeitnah, idealerweise am selben oder folgenden Tag, in der Praxis abgeben.

Bei Fragen zur Durchführung oder Befundinterpretation des iFOBT stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:

Dr. Roger Grosser
Facharzt für Laboratoriumsmedizin
Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
E-Mail: r.grosser(at)wisplinghoff.de

Quellen:

Robert Koch-Institut. Darmkrebs: Inzidenz. Gesundheitsberichterstattung des Bundes. 2025 [zitiert: 4. März 2026]. Verfügbar auf www.gbe.rki.de
www.kbv.de/praxis/patientenversorgung/praevention/darmkrebsfrueherkennung