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Windpocken

Windpocken

Nicht nur eine Kinderkrankheit

Viele Menschen sind durch eine im Kindesalter durchgemachte Windpockenerkrankung oder eine Windpockenimpfung gegen eine erneute Ansteckung geschützt (Immunität).

Dennoch haben fast 10 Prozent der Schwangeren in Deutschland keinen ausreichenden Schutz.

Eine Windpockeninfektion in der Schwangerschaft stellt eine ernst zu nehmende Gefahr dar.

Welche Gefahren bestehen?

Windpocken gehören zu den sogenannten Kinderkrankheiten, die meist im Kindesalter durchgemacht werden und in diesem Alter in der Regel auch ohne größere Komplikationen verlaufen.

Bei Erwachsenen hingegen ist der Krankheitsverlauf häufig schwerer und die Wahrscheinlichkeit von Komplikationen höher. Besondere Gefahr besteht, wenn eine Windpockeninfektion während einer Schwangerschaft erworben wird.

Bei einer Erkrankung der Mutter in der ersten Hälfte der Schwangerschaft kann es zu schweren Schädigungen des Kindes, wie zum Beispiel geistige oder körperliche Missbildungen, oder zur Fehlgeburt kommen. Dieses Risiko nimmt im Verlauf der Schwangerschaft ab.

Eine Erkrankung der Mutter um den Geburtstermin kann zu einer Windpockenerkrankung des Neugeborenen führen, die in der Regel lebensbedrohlich ist.

Was ist zu tun?

Jede Frau sollte vor einer Schwangerschaft wissen, ob sie gegen Windpocken geschützt ist. Ob dieser Schutz besteht, kann durch eine einfache Blutuntersuchung im Labor geklärt werden. Die Experten des Robert Koch-Instituts empfehlen diese Blutuntersuchung ausdrücklich. Können Antikörper gegen das Varizella-Zoster-Virus festgestellt werden, besteht in der Regel kein weiterer Handlungsbedarf.

Werden jedoch keine Antikörper nachgewiesen, ist die Frau also ungeschützt („seronegativ“), wird bei Kinderwunsch die VZV-Impfung empfohlen*. Besteht bereits eine Schwangerschaft, darf diese Impfung nicht mehr durchgeführt werden. In diesem Fall sollte jeder mögliche Kontakt mit an Windpocken oder Gürtelrose** Erkrankten unbedingt vermieden werden. Die Impfung sollte nach der Schwangerschaft nachgeholt werden.

*Empfehlung der STIKO (2018)
**Windpocken (Varizellen) und Gürtelrose (Herpes zoster) sind durch das VZV-Virus verursachte Erst- und Zweiterkrankung.

Kontakt in der Schwangerschaft?

Hat eine Schwangere Kontakt zu einem an Windpocken Erkrankten gehabt oder war sie mit einer an Gürtelrose erkrankten Person zusammen, muss bei unklarem Schutz sofort durch eine Blutuntersuchung geprüft werden, ob sie gegen eine Ansteckung geschützt ist.
Bei Schwangeren, die nicht geschützt (seronegativ) sind, kann durch rechtzeitige Gabe von VZV-Immunglobulin (Antikörper gegen das VZV-Virus) die Mutter meist vor einer schweren Erkrankung geschützt werden. Inwieweit damit auch eine  Infektion des Kindes verhindert werden kann, ist nicht sicher geklärt.

Privat vorsorgen

Bei Kinderwunsch wird die Blutuntersuchung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die VZV-Impfung wird bei Frauen mit Kinderwunsch nur in bestimmten Fällen erstattet. Sie können aber privat im Sinne einer individuellen Gesundheitsleistung (IGeL) vorsorgen und den Test selbst bezahlen.

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