Sidebar

Hepatitis B und C

Hepatitis B und C

Infektionsscreening beim Check-up

Seit dem 1.10.2021 können sich alle gesetzlich Versicherten ab dem 35. Lebensjahr einmalig im Rahmen der Gesundheits-untersuchung (GU) auf die Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus (HBV) und dem Hepatitis-C-Virus (HCV) testen lassen.

Unerkannte Infektion

Da eine HBV- oder HCV-Infektion zunächst symptomlos verläuft, bleibt sie häufig lange unentdeckt. Die Folgen sind gravierend: Eine chronische oder unbehandelte Infektion kann zu schwerwiegenden Erkrankungen wie zum Beispiel zu einer  Leberzirrhose bis zur Notwendigkeit einer Lebertransplantation oder zu Leberkrebs (hepatozelluläres Karzinom) führen. Ziel der Testung auf HBV und HCV im Rahmen der GU ist es, solche schweren Verläufe durch die frühzeitige Gabe von antiviralen Medikamenten wirksam zu verhindern.

Durch eine Laboruntersuchung ist eine Infektion mit Hepatitis B oder C zuverlässig diagnostizierbar. Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt kann umgehend eine gezielte Therapie veranlassen. Sowohl für Hepatitis B als auch für Hepatitis C stehen heutzutage hochwirksame Therapiemöglichkeiten zur Verfügung.

Was wird im Labor untersucht?

Beim Hepatitis-Screening im Rahmen der GU wird eine Blutprobe bzw. das Serum des Patienten auf Hepatitis-B-Virus bzw. Hepatitis-C-Virus untersucht. Es ist sinnvoll, immer auf beide Hepatitis-Erreger zu testen.

HBV-Screening

Hepatitis B ist eine der weltweit häufigsten Infektionskrankheiten. Bei einer erfolgreichen Immunisierung durch Impfung ist ein HBV-Screening nicht notwendig. Das Screening auf Hepatitis B geschieht über eine Blutuntersuchung auf das  Oberflächenprotein HBsAg.

Ist der Befund positiv, erfolgt eine zweite Untersuchung – ein direkter Erregernachweis mittels PCR – aus derselben Blutprobe. Dieser Test auf HBV-Erbgut (HBV-DNA) dient dem Nachweis einer aktiven Infektion mit Hepatitis B. Erfolgreich gegen HBV geimpfte Personen können sich unter normalen Umständen nicht mit HBV infizieren.

HCV-Screening

Gegen eine Infektion mit dem Hepatitis-C-Virus gibt es bislang keine Schutzimpfung. Zunächst wird das Blut auf HCV-Antikörper untersucht. Bei nachgewiesenen Antikörpern folgt aus derselben Blutprobe der direkte Erregernachweis mittels PCR auf HCV-Erbgut (HCV-RNA), um die Infektion zu bestätigen.

WEITERE LABORUNTERSUCHUNGEN DER GU

  • Harnstreifentest auf Eiweiß, Glucose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit
  • Quantitative Bestimmung von Nüchternglucose
  • Lipidprofil (Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin und Triglyceride)

Wer trägt die Kosten des Infektionsscreenings?

Versicherte ab dem vollendeten 35. Lebensjahr haben künftig Anspruch auf ein einmaliges Screening auf eine Hepatitis B- und HepatitisC-Virusinfektion. Das Screening auf Hepatitis B und C soll im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene ab 35 Jahren erfolgen. Ab diesem Alter haben gesetzlich Versicherte alle drei Jahre Anspruch auf diesen Check-up. (Quelle: www.kbv.de)

Liegt der letzte Gesundheits-Check-up weniger als drei Jahre zurück, kann das Screening auch davon unabhängig erfolgen.

MEHR ERFAHREN

Informationen über viele weitere medizinisch sinnvolle Vorsorgeuntersuchungen der Labormedizin finden Sie hier