- Bei unauffälligen Pap- und HPV-PCR-Ergebnissen verlängert sich das Screening-Intervall auf 3 Jahre.
- Sollte der Pap-Abstrich oder die HPV-Untersuchung ein auffälliges Ergebnis zeigen, erfolgt ein kürzeres Screening-Intervall von einem Jahr. Das Ko-Testing kann auch direkt wiederholt werden.
- Neu in den Leistungskatalog wird eine Abklärungskolposkopie eingeführt.
News
Vorabinformation zum HPV-Ko-Testing im Rahmen der Krebsfrüherkennung auf Zervixkarzinome ab 2020
Nachdem sich die S3-Leitlinie für Zervixkarzinome geändert hat, erfolgen mit dem Jahr 2020 gemäß G-BA-Beschluss auch Änderungen bezüglich des Screenings für Zervixkarzinome in der gynäkologischen Praxis.
Die wichtigsten Eckpunkte:
Bei Frauen zwischen dem 20. und 35. Lebensjahr (< 35 Jahre) bleibt das Prozedere des jährlichen Vorsorgetermins im Hinblick auf das Zervixkarzinom unverändert: Es ist einmal jährlich eine zytologische Untersuchung mittels Pap-Abstrich vorgesehen.
Frauen ab dem vollendeten 35. Lebensjahr bekommen ein sogenanntes Ko-Testing angeboten. Dieses beinhaltet den Pap-Abstrich und die Bestimmung der HPV-Viren mittels PCR.