Zur Diagnostik einer Präeklampsie in der Schwangerschaft werden zum 1. Oktober zwei neue Marker in den EBM aufgenommen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dann die Kosten für die Bestimmung der PIGF-Konzentration und des sFlt‑1/PIGF-Quotienten. Neu aufgenommen wird zudem ein weiterer Tumormarker für das Ovarialkarzinom.
Auf die Aufnahme der Laboruntersuchungen in den EBM haben sich KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss geeinigt. Es wurde festgelegt, dass die neuen Präeklampsie-Marker für zunächst zwei Jahre extrabudgetär vergütet werden.
Zwei neue GOP für die Präeklampsie
Für die Messung der PIGF-Konzentration, deren Abfall eine Störung der Plazentafunktion anzeigt und die somit ein wichtiges Indiz für eine Präeklampsie darstellt, wird die Gebührenordnungsposition (GOP) 32362 (19,40 Euro) in den EBM aufgenommen. Die Bestimmung des sFlt-1/PIGF-Quotienten ermöglicht für einen Zeitraum von vier Wochen den Ausschluss einer fraglichen Präeklampsie mit hoher Wahrscheinlichkeit. Hierfür sind zwei getrennte Analysen notwendig. Die Ärzte können diese mit der GOP 32363 (62,25 Euro) abrechnen.
Objektive Entscheidungshilfe
Die hypertensive Schwangerschaftserkrankung Präeklampsie betrifft etwa zwei Prozent aller Schwangeren und ist die häufigste Ursache für maternale und perinatale Morbidität und Mortalität. Die Marker bieten bei Vorliegen einer unklaren Symptomatik eine objektive Entscheidungshilfe für die weitere ambulante oder gegebenenfalls eine frühzeitige stationäre Überwachung der Schwangeren.
Voraussetzungen für Berechnungsfähigkeit
Der Bewertungsausschuss hat auch festgelegt, in welchen Fällen die Präeklampsie-Marker abgerechnet werden dürfen. So muss eine fetale Wachstumsstörung vorliegen oder ein neu auftretender oder bestehender Hypertonus bei der Mutter. Auch bei weiteren organischen oder labordiagnostischen Untersuchungsbefunden, die mit einer Präeklampsie assoziiert sind und keiner anderen Ursache zugeordnet werden können, oder einem auffälligen dopplersonografischen Befund, kann die Untersuchung indiziert sein.
Die beiden GOP 32362 und 32363 sind höchstens dreimal im Behandlungsfall berechnungsfähig, allerdings nicht nebeneinander an einem Behandlungstag. Die Vergütung der neuen Leistungen erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV). Am Ende der zweijährigen Frist werden sie in die MGV überführt, wenn die Mengenentwicklung eine weitere extrabudgetäre Vergütung nicht erfordert.
Tumormarker für Ovarialkarzinom
Mit demselben Beschluss wurde der Tumormarker HE 4 in den EBM aufgenommen. Er hat bei der Primär- und Rezidivdiagnostik eines Ovarialkarzinoms vergleichbare Eigenschaften wie der bisher unter der GOP 32390 aufgeführte Marker CA 125. Deshalb wurde der Marker in diese GOP integriert und wird ab 1. Oktober über die Ziffer 32390 (10,60 Euro) abgerechnet.
Die neuen GOP im Überblick
GOP | Abrechnungskriterien | Bewertung |
32362 - Bestimmung der PIGF-Konzentration | Bestimmung frühestens ab 24. Schwangerschaftswoche Bestimmung nur bei:
| 19,40 Euro |
32363 - Bestimmung des sFlt-1/PIGF-Quotienten | Befundbericht muss innerhalb von 24 Stunden nach Materialeingang übermittelt sein Kriterien ansonsten analog zur PIGF-Konzentration | 62,25 Euro |
32390 CA 125 und/oder HE 4 – „Quantitative Bestimmung mittels Immunoassay“ | in die GOP 32390 wurde der Tumormarker HE 4 für das Ovarialkarzinom integriert | 10,60 Euro |