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Molekularbiologischer Nachweis bei begründetem klinischem Verdacht auf 2019-nCoV im ­ Labor Dr. Wisplinghoff etabliert und ab sofort einsatzbereit

Der Nachweis sollte für Patienten erfolgen, die die Falldefinition des RKI für einen begründeten Verdachtsfall erfüllen. Das Gesundheitsamt ist bei entsprechenden Verdachtsfällen hinzuzuziehen.

„Eine spezifische Untersuchung auf eine Erkrankung durch 2019-nCoV muss durchgeführt werden bei:

1. Personen mit respiratorischen Symptomen unabhängig von deren Schwere

UND Kontakt mit einem bestätigten Fall mit 2019-nCoV

2. Personen mit erfülltem klinischen Bild UND Aufenthalt in einem Risikogeb

    Diese Personen müssen mittels eines geeigneten labordiagnostischen Verfahrens abgeklärt und einer der vier Falldefinitionskategorien („Bestätigter Fall“, „Wahrscheinlicher Fall“, „Ungeklärter Fall“ oder „Ausgeschlossener Fall“) zugordnet werden.“

    www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Falldefinition.html

    Verdachtsabklärung und Maßnahmen | RKI

    Da sich die Situation aktuell schnell ändern kann beachten Sie bitte immer die aktuellen Hinweise des RKI unter www.rki.de/ncov

    <link file:2986 _blank file>BEGLEITSCHEIN FÜR UNTERSUCHUNGEN AUF CORONAVIREN (2019-nCoV)