News
Molekularbiologischer Nachweis bei begründetem klinischem Verdacht auf 2019-nCoV im Labor Dr. Wisplinghoff etabliert und ab sofort einsatzbereit
Der Nachweis sollte für Patienten erfolgen, die die Falldefinition des RKI für einen begründeten Verdachtsfall erfüllen. Das Gesundheitsamt ist bei entsprechenden Verdachtsfällen hinzuzuziehen.
„Eine spezifische Untersuchung auf eine Erkrankung durch 2019-nCoV muss durchgeführt werden bei:
1. Personen mit respiratorischen Symptomen unabhängig von deren Schwere
UND Kontakt mit einem bestätigten Fall mit 2019-nCoV
2. Personen mit erfülltem klinischen Bild UND Aufenthalt in einem Risikogeb