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Ministerium warnt vor Durchführung pränataler, genetischer Analysen durch US-Labors

Das NRW-Gesundheitsministerium hat in einer rechtlichen Stellungnahme gegenüber der Ärztekammer Nordrhein klargestellt, dass Gynäkologen, die moderne Tests zur Abklärung genetischer Defekte beim ungeborenen Kind in US-Labors durchführen lassen wollen, sicherstellen müssen, dass die Untersuchung und der Umgang mit dem Analyseergebnis den hiesigen gesetzlichen Qualitätsanforderungen entsprechen. 

Dies ergibt sich aus dem Gendiagnostikgesetz. Sofern der Arzt dies nicht sicherstellen kann, ist die Beauftragung eines Labors in den USA nicht möglich. Mit den neuen, nicht-invasiven pränatalen Screening-Testverfahren können direkt fetale DNA im mütterlichen Blut analysiert und Aussagen über Risiken von chromosomalen Störungen beim ungeborenen Kind ermöglicht werden (Trisomie 21, 18 oder 13 sowie eine Monosomie des X-Chromosoms). Die Tests sind in Europa noch nicht CE-zertifiziert und dürfen hier noch nicht eingesetzt werden. Deshalb lassen Gynäkologen die Blutproben der Schwangeren in US-Labors mit den neuen Testverfahren analysieren. Das Ministerium weist auf die erheblichen ­haftungsrechtlichen Konsequenzen zum Beispiel im Falle eines falsch-negativen Ergebnisses hin, wenn nach der Geburt ein Down-Syndrom diagnostiziert wird und die Eltern den Arzt wegen einer fehlerhaften genetischen Beratung, die zur Geburt eines genetisch behinderten Kindes geführt hat, auf Schadensersatz verklagen.

Quelle: Ärztekammer Nordrhein, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf, Autorin Julia Rümler

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