Ab dem 1. Oktober 2024 müssen alle Materialeinsendungen für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen nach den Abschnitten 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach den Kapiteln 11, 19 und 32 EBM ausschließlich mittels Muster 10 beauftragt werden. Noch vorhandene Formulare können bis zum 30. September 2024 aufgebraucht werden.
Die Veranlassung der Zytologie und des HPV-Tests im Rahmen der Krebsfrüherkennungsuntersuchungen beim Zervixkarzinom erfolgt wie bisher mit Muster 39.
Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.