Der Nachweis sollte für Patienten erfolgen, die die Falldefinition des RKI für einen begründeten Verdachtsfall erfüllen. Das Gesundheitsamt ist bei entsprechenden Verdachtsfällen hinzuzuziehen.
Bitte beachten Sie, dass das RKI für das Neuartige Coronavirus 2019-nCoV die Risikogebiete ausgeweitet und ein aktualisiertes Flussschema bzgl. Verdachtsabklärung und Maßnahmen zur Verfügung gestellt hat. Stand: 08.02.2020
„Eine spezifische Untersuchung auf eine Erkrankung durch 2019-nCoV muss durchgeführt werden bei:
- Personen mit erfülltem klinischen Bild oder unspezifischen Allgemeinsymptomen
UND Kontakt mit einem bestätigten Fall mit 2019-nCoV - Personen mit erfülltem klinischen Bild
UND Aufenthalt in einem Risikogebiet