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Corona-PCR-Testung: OEGD- und Muster-10C-Aufträge enden zum 28. Februar 2023

Da die Coronavirus-Testverordnung (TestV) zum 28. Februar ausläuft, können präventive SARS-CoV-2-Tests ab dem 01. März 2023 nicht mehr über OEGD abgerechnet werden.

Testungen, die zwischen Dezember 2022 und Februar 2023 durchgeführt wurden, müssen laut TestV spätestens mit Ablauf des 3. Kalendermonats nach Durchführung abgerechnet sein (z. B. für Januar 2023 bis zum 30. April 2023).

Symptomatische Patientinnen und Patienten können bei medizinischer Indikation auch nach dem 28. Februar 2023 auf eine Covid-19-Infektion getestet werden. Die abrechnungsfähige Anforderung für gesetzlich Krankenversicherte erfolgt künftig über das Formular 10. Das Muster 10C entfällt. Für nicht gesetzlich Krankenversicherte gelten die Vorschriften der privaten Krankenkassen.

Anforderungen für stationäre Patientinnen und Patienten mit klinischer Symptomatik können ab dem 01. März 2023 nur noch zu Lasten des Auftraggebers erbracht werden.

Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.