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Corona-PCR-Testung: Befundübermittlung erfolgt wieder direkt an die Praxis

Ergebnisse von Corona-PCR-Testungen werden vom Labor nicht mehr an die Patientinnen und Patienten, sondern in der Regel wieder direkt an die Arztpraxis übermittelt.

Nach ärztlicher Indikationsstellung sind SARS-CoV-2-Testungen auch weiter eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Für die Beauftragung eines PCR-Labortests bei Patientinnen und Patienten mit Covid-19-Symptomen müssen Arztpraxen seit dem 1. März 2023 das Formular 10 nutzen. Das Formular 10C kann nicht mehr verwendet werden.

Der Befund wird vom Labor wieder direkt an die Praxis übermittelt. Diese informiert im Anschluss daran die Patientin bzw. den Patienten über das Testergebnis.

Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.