Varizellen
Die STIKO hat ihre Empfehlung hinsichtlich der postexpositionellen passiven Immunisierung mit Varizella-Zoster-Immunglobulin (VZIG) angepasst.Der Personenkreis, der ein erhöhtes Risiko für Komplikationen bei Varizellen aufweist, wurde erweitert um:
- immunkompromittierte Patienten mit unsicherer oder fehlender Varizellen-Immunität
- Frühgeborene ab der 28. SSW, deren Mütter keine Immunität aufweisen bei VZV-Exposition in der Neonatalperiode
- Frühgeborene, die vor der 28. SSW geboren wurden, unabhängig vom Immunitätsstatus der Mutter bei VZV-Exposition in der Neonatalperiode
- Das Varizella-Zoster-Immunglobulin soll möglichst früh – innerhalb von drei Tagen – und maximal bis zu zehn Tage nach Erregerkontakt verabreicht werden. Bislang war das Zeitfenster auf bis zu vier Tage begrenzt.
Weiterhin weist die STIKO auf Folgendes hin:
- VZIG kann postexpositionell ggf. in Verbindung mit einer antiviralen Chemoprophylaxe verabreicht werden.
- Eine aktive VZV-Impfung soll frühestens drei Monate nach VZIG-Gabe erfolgen.
Schwere Verläufe und Komplikationen der VZV-Infektion
Beim Kind:- Erkrankt eine Frau in der ersten Hälfte der Schwangerschaft an Varizellen, besteht in etwa 1 – 2 Prozent der Fälle das Risiko, dass sich ein kongenitales Varizellen-Syndrom entwickelt. Es kann von schweren Missbildungen bis zum intrauterinen Fruchttod reichen.
- Infiziert sich ein Kind kurz vor der Geburt mit dem Varizella-Zoster-Virus (neonatale Varizellen), entwickeln sich meist zwischen dem fünften und zehnten Lebenstag Symptome. Das Risiko für lebensbedrohliche Verläufe ist hoch: Die Letalität liegt in den ersten zehn Lebenstagen bei etwa 20 Prozent.
- Frühgeborene weisen im Vergleich zu reifgeborenen Kindern einen geringeren Nestschutz und ein kürzeres Schutzintervall auf, dies erhöht ihr Risiko für schwerer verlaufende Varizellen.
- Infizierte Schwangere entwickeln häufiger und zudem oftmals schwerer verlaufende Komplikationen als nicht schwangere Erwachsene.
Weitere Neuerungen im Überblick
| Gelbfieber | Derzeit werden die Internationalen Gesundheitsvorschriften dahin geändert, dass auch nach einmalig erfolgter Gelbfieberimpfung ein lebenslanger Schutz besteht. Die bisher empfohlene zehnjährliche Auffrischung der Gelbfieberimpfung im Rahmen der Reisemedizin entfällt somit. Da die endgültige Umsetzung der Vorschrift voraussichtlich noch bis Juli 2016 dauert, sollte man in der Zwischenzeit die aktuellen Hinweise der WHO sowie der Reise- oder Transitländer beachten. |
| Meningokokken | Bei der Meningokokkenimpfung wurde der Kreis der „Gesundheitlich gefährdeten Personen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz bzw. -suppression“ um Personen mit einer Eculizumab-Therapie erweitert. Gefährdete Personen sollten gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W, Y und/oder B geimpft werden. Es liegen derzeit keine wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse vor, wie lange der Impfschutz bei immunsupprimierten Patienten nach erfolgter Meningokokken-B-Impfung vorhält, dennoch hat sich die STIKO zu einer Empfehlung durchgerungen. Je nach zugrunde liegendem Risiko sollten jedoch die behandelnden Ärzte individuell die Indikation zur Meningokokken-B-Impfung stellen. |
| Pneumokokken | Ziele der Pneumokokken-Impfung bis zum Alter von 24 Monaten sind, invasive Pneumokokken-Erkrankungen (IPD) zu verhindern und die Rate der Hospitalisierungen, Behinderungen und Todesfälle zu reduzieren. Reifgeborene Kinder erhalten drei, frühgeborene Kinder vier Impfdosen. |
| Rotaviren | Auch stationär versorgte frühgeborene sowie reifgeborene Säuglinge sollten geimpft werden. Dies führt zu einem besseren Schutz vor nosokomialen Rotavirus-Infektionen. |