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Ärztliche Teilnahme an Ringversuchen für definierte Laborleistungen verpflichtend

Die Teilnahme an einem Ringversuch pro Quartal zur Qualitätssicherung festgelegter Laborleistungen ist obligatorisch, sofern die Praxis diese Untersuchung bereithält. Ärztinnen und Ärzte weisen ihre erfolgreiche Teilnahme mit einem Ringversuchszertifikat nach.

Wie Sie ein solches Zertifikat erhalten, was Sie bei der Übermittlung an die Kassenärztliche Vereinigung beachten müssen und in welchen Fällen die Verpflichtung zur Teilnahme an Ringversuchen entfällt, erfahren Sie in einem Merkblatt, das Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein herunterladen können. 

Eine Übersicht mit allen ringversuchspflichtigen Untersuchungen finden Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.