RKI-Kriterien für die Testung auf SARS-CoV-2
Die Entscheidung für die Testung trifft der Arzt auf Basis der Kriterien des Robert Koch-Institutes (RKI). Danach sollte eine Testung nur bei Vorliegen von Krankheitssymptomen erfolgen und zwar in diesen Fällen:
- Akute respiratorische Symptome und Kontakt zu einer infizierten Person in den letzten 14 Tagen
- Klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie im Zusammenhang mit einer Fallhäufung in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern
- Klinische oder radiologische Hinweisen auf eine virale Pneumonie ohne Hinweis auf eine andere Ursache
- Akute respiratorische Symptome bei Risikogruppen (Alter über 60, immunsupprimiert, onkologische Behandlung etc.) oder Beschäftigten im Pflegebereich, in Arztpraxen oder Krankenhäusern
- Nur bei ausreichender Testverfügbarkeit: akute respiratorische Symptomen ohne Risikofaktoren
Die Konstellationen 1 und 2 gelten als begründeter Verdachtsfall und müssen dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Kassen übernehmen die Kosten, wenn der Arzt den Test für medizinisch notwendig erachtet.
Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_45117.php
RKI-Flussschema: Verdachtsabklärung und Maßnahmen