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Gendiagnostik-Gesetz (GenDG)

Gendiagnostik-Gesetz (GenDG)

Am 1. Februar 2010 sind die wesentlichen und praxisrelevanten Ausführungsbestimmungen des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) in Kraft getreten. Hiervon sind alle Ärzte betroffen, die genetische Tests durchführen oder veranlassen.

Als verantwortliche ärztliche Person ist der anfordernde Arzt verpflichtet, vor einer genetischen Untersuchung den Patienten über Wesen, Bedeutung und Tragweite der Untersuchung aufzuklären, dies zu dokumentieren und von ihm eine schriftliche Einwilligung zu dieser Untersuchung einzuholen.

Auch wir als Einsendelabor sind gesetzlich verpflichtet, die vom GenDG geforderten Formalien in vollem Umfang zu erfüllen und Untersuchungsaufträge nur mit vorliegender schriftlicher Einverständniserklärung des Patienten zu bearbeiten.
Wir bitten Sie daher, bei jedem genetischen Untersuchungsauftrag die Einwilligungserklärung des Patienten - ggf. in Kopie - beizulegen.

Den Gesetzestext finden Sie im Bundesanzeiger (Nr. 50 vom 4.8.2009, S. 2529) oder im Internet (www.bvdh.de/newsdownload/39/Gesetz_2404-09.pdf). Sie können den Text auch als Kopie von uns anfordern.

Einwilligungserklärung GenDG
Einfach ausdrucken, vom Patienten ausfüllen lassen und dem Auftrag beilegen.