Sidebar

News

Neue KRINKO-Empfehlung/EUCAST-Richtlinien

Die Resistenztestungen in unserem Labor werden entsprechend der Vorgaben des EUCAST (European Committee on Antimicrobial Susceptibility Testing) durchgeführt. Diese Vorgaben werden laufend erweitert und angepasst. Mit Inkrafttreten der neuen EUCAST-Grenzwerttabellen 9.0 zum 01.01.2019 wird der Antibiotika-Konzentration am Wirkort eine höhere Bedeutung beigemessen. Im EUCAST-Sprachgebrauch steht das „I“ im Antibiogramm seither nicht mehr für „intermediär“, sondern bedeutet „sensibel bei erhöhter Exposition“.

Somit kommen Antibiotika mit „S“ und „I“ für eine Therapie gleichermaßen in Betracht. In der Praxis müssen allerdings bei der Verordnung von Antibiotika Faktoren, welche die Exposition des Infektionserregers gegenüber der antimikrobiellen Substanz am Infektionsort beeinflussen, wie z. B. Verabreichungsform, Dosierung, Dosierungshäufigkeit, Infusionsdauer sowie Verteilung und Ausscheidung, beachtet werden (www.eucast.org).

Damit Sie bei Ihren Therapieentscheidungen diesen Faktoren Rechnung tragen können, haben wir unsere Befunde am Ende der Tabelle, welche die Empfindlichkeit der Erreger gegenüber den getesteten Substanzen ausweist, mit einem ausführlichen Kommentar versehen.

Bei der Bewertung der Erreger nach den KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention)-Empfehlungen wurde bisher „I“ wie „R“ bewertet, was der geänderten Interpretation nach EUCAST seit Jahresanfang widersprochen hat. Vor einigen Tagen hat die KRINKO nun ihre Empfehlungen entsprechend angepasst (Epi Bull Nr.9, www.rki.de): Gemäß dieser Anpassung sollen künftig bei Verwendung des EUCAST-Systems nur die mit „R“ bewerteten Antibiotikagruppen für die Klassifizierung als MRGN (multiresistente gramnegative Bakterien) verwendet werden.

Hierbei ist zu beachten, dass diese Umstellung ggf. Auswirkungen auf die Resistenzstatistiken hat. So sind MRGN-Raten, die für Zeiträume vor und nach der Umstellung berechnet werden, nicht ohne Weiteres vergleichbar. Auch die Definitionen der nach IfSG (Infektionsschutzgesetz) erfassungspflichtigen Erreger wurden entsprechend angepasst.

Wir haben diese Neuerungen unmittelbar umgesetzt. Bereits jetzt erfolgen die Kennzeichnungen auf den Befunden nach den aktuellen (neuen) KRINKO-Empfehlungen; diese werden dann auch ab März in die IfSG- und Resistenzstatistiken Eingang finden.