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Zahl der Maserninfektionen in NRW steigt

In Nordrhein-Westfalen wurden seit Jahresbeginn bereits 24 Masernfälle gemeldet. Allein in Köln sind mit acht gesicherten Fällen sowie zwei Verdachtsfällen in den ersten zwei Monaten des Jahres bereits mehr Fälle aufgetreten als im gesamten Vorjahr. 

Um eine Ausbreitung zu verhindern und schwere Verläufe zu vermeiden, empfiehlt es sich, Verdachtsfälle labordiagnostisch zu bestätigen. Neben den klassischen Antikörperbestimmungen bietet unser Labor auch eine Masern-PCR an.

Masern – die klassische Kinderkrankheit?

Immer wieder geraten die Masern aufgrund lokaler Krankheitsausbrüche in den Fokus der Berichterstattung – so wie aktuell in Köln oder auch in Großbritannien. Neben Kleinkindern erkranken vor allem junge Erwachsene, die eine Impflücke bei Masern aufweisen. 
Masern sind eine systemische Virusinfektion mit zweiphasigem Verlauf und haben einen sehr hohen Kontagiösitätsindex. Sie zählen somit zu den ansteckendsten Erkrankungen. 
Die Infektion erfolgt als Tröpfcheninfektion oder durch Kontakt zu infektiösen Sekreten.

  Klinische Symtome      
Erkrankungsbeginn Fieber Konjunktivitis Enanthem der Mundschleimhaut, Koplik-Flecken Husten, Schnupfen
3. – 7. Tag Makulopapulöses Exanthem Bräunlich-rosa – konfluierend Zuerst Gesicht und retroaurikulär  Rasch generalisiertes Exanthem
Komplikationen Otitis media Pneumonie Enzephalitis SSPE

Derzeit ist keine spezielle antivirale Therapie verfügbar. Neben symptomatischen Maßnahmen kommt bei Bedarf eine antibiotische Behandlung infrage.

Masern können zu ernsthaften gesundheitlichen Komplikationen führen. Bei einer Infektion stellt sich für etwa 6 Wochen eine vorübergehende Immunschwäche ein, die bakterielle Superinfektionen begünstigt: Am häufigsten kommt es zu Otitis media, Pneumonie, Bronchitis oder Diarrhö. Besonders gefürchtet ist die postinfektiöse Masernenzephalitis, die 1 von 1000 Patientinnen bzw. Patienten trifft. Sie macht sich circa 4 bis 7 Tage nach Auftreten des Hautausschlags durch Kopfschmerzen, Fieber und Bewusstseinsstörungen bis hin zum Koma bemerkbar. In 2 bis 3 von 10 Fällen tragen Erkrankte bleibende Schäden am ZNS davon, bei 1 bis 2 von 10 endet sie tödlich.

Eine seltene Spätfolge einer Maserninfektion ist die stets tödlich endende subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE): Sie manifestiert sich meist 6 bis 8 Jahre nach der Infektion und geht mit neurologischen Störungen und Ausfällen einher. Kinder unter 5 Jahren sind empfänglicher, in dieser Gruppe zeigen sich 20 bis 60 SSPE-Fälle pro 100.000 Masernerkrankungen. Bei älteren Betroffenen liegt die Zahl bei etwa 4 bis 11 Fällen pro 100.000.

Mitigierte Masern:
Dabei handelt es sich um einen abgeschwächten Infektionsverlauf bei Menschen. Patientinnen und Patienten weisen zum Zeitpunkt der Infektion einen Restschutz, zum Beispiel durch einen noch verbliebenen maternalen Netzschutz oder im Rahmen eines Impfdurchbruchs bei inkompletter Impfimmunität auf. Das klinische Bild ist häufig abgeschwächt, ein untypisches Exanthem ist möglich. Von einer Infektiosität der Betroffenen ist auszugehen.

Meldepflicht:
Die Masern-Erkrankung, aber auch schon der klinische Verdacht der Infektion, ist nach IfSG meldepflichtig.

Labordiagnostik:
Eine Infektion kann durch einen kombinierten Masern-IgG und -IgM-Antikörpernachweis bestätigt werden. Die Masern-IgM-Antikörper sind mit Auftreten des Exanthems in der Regel positiv. Bei einem Teil der Infizierten kann die Serokonversion zu Masern-IgM-Ak um wenige Tage verzögert auftreten, hier ist eine Verlaufskontrolle indiziert.

Es kann die Ausnahmekennziffer 32006 eingesetzt werden.

Zusätzlich ist eine Masern-RNA-PCR aus geeignetem Material wie zum Beispiel Blut, Konjunktival- oder Rachenabstrich möglich.

Immunschutz:
Der Immunschutz kann mittels Masern-IgG-Antikörperbestimmung geprüft werden.  

Masernschutzimpfung:
Die Masernschutzimpfung zählt zu den von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Standardimpfungen. Sie erfolgt mit einem Lebendimpfstoff aus abgeschwächten Masernviren – in der Regel als Kombinationsimpfstoff MMR oder MMRV. Die Impfung erzeugt eine humoral und zellulär vermittelte Immunität.

  • Standardimpfung Kinder: zwei Dosen (1.: 11 – 14 Monate, 2.: 15 – 23 Monate)
  • Einmalige MMR-Standardimpfung für alle Erwachsenen, die nach 1970 geboren und ungeimpft sind oder als Kind nur einmal geimpft wurden oder bei denen der Impfstatus unklar ist.
  • Bei entsprechender epidemiologischer Lage kann auch schon ab dem 9. Lebensmonat geimpft werden.

Zwei dokumentierte Masernimpfungen sprechen für einen ausreichenden Schutz vor einer Maserninfektion. Man geht nach der zweiten Masernimpfung von einer Impfeffektivität zur Verhinderung einer Masernerkrankung von 92 – 99 % aus.

Postexpositionsprophylaxe:
Ab dem 9 Lebensmonat und Personen mit nur einer Masernimpfung sowie Personen mit unklarem Impfstatus können bis zu drei Tage nach Exposition eine Masernimpfung, vornehmlich MMR-Impfstoff, erhalten.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:

Dr. med. Roger Grosser
Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Facharzt für Mikrobiologie,
Virologie und Infektionsepidemiologie
Tel.: +49 221 940 505 202
E-Mail: r.grosser@wisplinghoff.de