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G-BA-Beschluss tritt in Kraft: Hepatitis-B-Screening in der Schwangerschaft wird vorgezogen

Um eine etwaige Infektion möglichst früh zu entdecken, wird das Screening auf eine Hepatitis-B-Virusinfektion bei Schwangeren künftig bereits im ersten Trimenon – im Rahmen der ersten serologischen Untersuchungen – durchgeführt. Die am 20. April 2023 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Änderung der Mutterschaftsrichtlinien tritt mit der Nichtbeanstandung durch das Bundesgesundheitsministerium und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 30. Juni 2023 in Kraft.

Bei einem positiven Testergebnis der Mutter kann nun sofort nach Beendigung des ersten Trimenons und idealerweise vor der 28. Schwangerschaftswoche eine antivirale Therapie begonnen werden. Die Gefahr einer Übertragung auf das Kind lässt sich so signifikant verringern, da neueren Forschungsergebnissen zufolge bereits im Mutterleib ein Übertragungsrisiko besteht, das bei hoher Viruslast der Mutter steigt.

Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.