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Vorabinformation zum HPV-Ko-Testing im Rahmen der Krebsfrüherkennung auf Zervixkarzinome ab 2020

Nachdem sich die S3-Leitlinie für Zervixkarzinome geändert hat, erfolgen mit dem Jahr 2020 gemäß G-BA-Beschluss auch Änderungen bezüglich des Screenings für Zervixkarzinome in der gynäkologischen Praxis.

Die wichtigsten Eckpunkte:

Bei Frauen zwischen dem 20. und 35. Lebensjahr (< 35 Jahre) bleibt das Prozedere des jährlichen Vorsorgetermins im Hinblick auf das Zervixkarzinom unverändert: Es ist einmal jährlich eine zytologische Untersuchung mittels Pap-Abstrich vorgesehen.

Frauen ab dem vollendeten 35. Lebensjahr bekommen ein sogenanntes Ko-Testing angeboten. Dieses beinhaltet den Pap-Abstrich und die Bestimmung der HPV-Viren mittels PCR.

  • Bei unauffälligen Pap- und HPV-PCR-Ergebnissen verlängert sich das Screening-Intervall auf 3 Jahre.
  • Sollte der Pap-Abstrich oder die HPV-Untersuchung ein auffälliges Ergebnis zeigen, erfolgt ein kürzeres Screening-Intervall von einem Jahr. Das Ko-Testing kann auch direkt wiederholt werden.
  • Neu in den Leistungskatalog wird eine Abklärungskolposkopie eingeführt.

Die Implementierung in den EBM steht noch aus, die Verhandlungen diesbezüglich sollten rechtzeitig zum Start des organisierten Programms im kommenden Jahr abgeschlossen sein. Wir werden Sie auch darüber informieren.