Sidebar

News

Vergütung für HIV-Präexpositionsprophylaxe festgelegt

Die medikamentöse HIV-Präexpositionsprophylaxe für Versicherte mit einem substanziellen HIV-Risiko wird zum 1. September 2019 als neue Leistung in den EBM aufgenommen. KBV und GKV-Spitzenverband haben im Bewertungsausschuss die Details der Vergütung geregelt.

Ärzte erhalten danach im Einleitungsjahr der Präexpositionsprophylaxe (PrEP) für die Beratung, die Einleitung sowie die Kontrolle bis zu 120 Euro. Die PrEP gilt als wirksamer Schutz gegen eine HI-Virus-Infektion und stellt einen ergänzenden Baustein in der HIV-Prävention dar. 

Zur Abrechnung der PrEP wird der Abschnitt 1.7.8 mit neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) in den EBM aufgenommen: die GOP 01920 für die Beratung, die GOP 01921 für die Einleitung der medikamentösen HIV-Prävention und die GOP 01922 für die Kontrolluntersuchungen. 

Darüber hinaus werden in den Abschnitt 1.7.8 die im Rahmen einer PrEP erforderlichen Laborleistungen aufgenommen (GOP 01930 bis 01936), beispielsweise die Untersuchung auf eine HI-Virus- oder ein HCV-Infektion. Eine Untersuchung auf die sexuell übertragbaren Erkrankungen Syphilis, Gonokokken- und Chlamydieninfektion kann bei entsprechendem Risikoverhalten veranlasst werden.

Die Honorierung der GOP des Abschnitts 1.7.8 erfolgt zunächst für zwei Jahre extrabudgetär.

Quelle: www.kbv.de

weitere Informationen: www.kvno.de