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RESISTENZTESTUNG nach EUCAST: Bedeutung des neuen „I“

Seit dem 17.2.2020 erfolgt die Resistenztestung nach den neuen Grenzwerttabellen des EUCAST, Version 10.0. Wesentliche Änderungen betreffen die Interpretation der ermittelten Werte, insbesondere für Pseudomonas spp. Wie bereits in der Version 9.0 wird der Antibiotika-Konzentration am Wirkort höhere Bedeutung beigemessen. Dies findet Ausdruck in der Bewertung einer Substanz als „I“.
Antimikrobielle Substanzen, die mit „I“ bewertet werden sind bei erhöhter Dosierung (Hochdosis) genauso gut wirksam wie sensibel = „S“ getestete Substanzen!
Bitte beachten Sie dazu die aktuellen Dosierungsempfehlungen des NAK (= Nationales Antibiotika-Sensitivitätstest-Komitee des EUCAST in Deutschland). Weitere Informationen finden Sie hier

Für Rückfragen und zur Beratung stehen Ihnen unsere mikrobiologischen Fachärztinnen und Fachärzte gerne telefonisch zur Verfügung.