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PraenaTest®: Abrechenbarkeit der ärztlichen Leistungen (sog. Huckepack-Verfahren) auf Formular inkludiert

Wir bieten Ihnen ab sofort die Möglichkeit, bei Anforderung des PraenaTest® (Testoptionen 2 und 3) die von Ihnen erbrachten ärztlichen Leistungen gemeinsam mit den Testkosten abrechnen zu lassen.

Zu diesem Zweck haben wir einen neuen Anforderungsschein für den PraenaTest® aufgesetzt. Auf dem Schein können Sie die von Ihnen erbrachten Leistungen (Beratung, Blutentnahme, ggf. Ultraschall etc.) durch Ankreuzen dokumentieren, was von uns technisch erfasst wird.

Die Rechnungsstellung der insgesamt im Rahmen des PraenaTest® (Testoptionen 2 oder 3) erbrachten Leistungen erfolgt in Kooperation mit einer privatärztlichen Verrechnungsstelle (PVS), und zwar der PVS rhein-ruhr GmbH & Co. KG. Sie stellt der Patientin auf Grundlage der GOÄ eine Rechnung, die Ihre und unsere Leistungen umfasst (sog. „Huckepack-Verfahren“). Nach Eingang des Rechnungsbetrages verteilt die PVS rhein-ruhr den Betrag entsprechend der erbrachten Leistungen abzüglich der Bearbeitungspauschale auf die Leistungserbringer.

Den PraenaTest® (Box mit Blutentnahme-System, Anforderungsscheine) können Sie beziehen über: Tel. 0221 940 505 951 oder Fax 0221 940 505 991.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Weitere Informationen zum PraenaTest® finden Sie hier.