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Neue Ausnahmekennziffer 32004 zum 1. Juli 2018

Zum 1. Juli 2018 werden neue labordiagnostische Leistungen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Dazu wird die Ausnahmekennziffer 32004 für eine „Diagnostik zur Bestimmung der notwendigen Dauer, Dosierung und Art eines gegebenenfalls erforderlichen Antibiotikums vor Einleitung einer Antibiotikatherapie oder bei persistierender Symptomatik vor erneuter Verordnung“ eingeführt.

Hier gelangen Sie zur „Tabelle der aktualisierten Ausnahmekennziffern“