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Gesund schwanger – Rahmenvertrag zur Vermeidung von Frühgeburten

Das Labor Dr. Wisplinghoff nimmt als laborärztlicher Vertragspartner der KBV an dem Programm „Gesund schwanger“ teil. Teilnehmende Gynäkologen können im Rahmen dieses Versorgungsvertrages die Laborleistungen bei uns beauftragen – wir analysieren die Proben und berichten den Kriterien der KBV entsprechend aus.

Seit dem 1. Juli 2016 läuft „Gesund schwanger“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die KBV hat mit ihren Vertragspartnern die Teilnahme an einem Programm zur Vermeidung von Frühgeburten gem. § 140a SGB V vereinbart. Teilnehmende Partner sind unter anderem die Berufsverbände der Frauen- und Laborärzte, der Berufsverband für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie sowie mehrere Betriebskrankenkassen.

Gegenstand dieses Vertrages sind folgende Leistungen:

  • Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung in Kombination mit einem  individuellen Risikoscreening und einer umfangreichen Beratung zur Vermeidung von Risikofaktoren einer Frühgeburt,
  • ein früher vaginaler Ultraschall in der 4. bis zur vollendeten 8. Schwangerschaftswoche sowie
  • ein Infektionsscreening auf Bakterien und Mykose-Erreger zwischen der 16. und der vollendeten 24. Schwangerschaftswoche.

Grundsätzlich können alle Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind, an dem Programm teilnehmen. Voraussetzungen sind:

  • die Vertragsvereinbarung mit der KBV gemäß der Zustimmung zur Teilnahmeerklärung zum „Gesund-schwanger“-Vertrag gemäß § 140a SGB zur Vermeidung von  Frühgeburten,
  • die Durchführung der Labordiagnostik erfolgt ausschließlich über das Anforderungsformular der Kassenärztlichen Vereinigung (siehe Link unten).

Schwangere der teilnehmenden Krankenkassen können sich bei ihrem teilnehmenden Gynäkologen in den Vertrag einschreiben.

Weitere Informationen: