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Coronavirus 2019-nCoV: Risikogebiete ausgeweitet

Der Nachweis sollte für Patienten erfolgen, die die Falldefinition des RKI für einen begründeten Verdachtsfall erfüllen. Das Gesundheitsamt ist bei entsprechenden Verdachtsfällen hinzuzuziehen.

Bitte beachten Sie, dass das RKI für das Neuartige Coronavirus 2019-nCoV die Risikogebiete ausgeweitet und ein aktualisiertes Flussschema bzgl. Verdachtsabklärung und Maßnahmen zur Verfügung gestellt hat. Stand: 08.02.2020

„Eine spezifische Untersuchung auf eine Erkrankung durch 2019-nCoV muss durchgeführt werden bei:

  1. Personen mit erfülltem klinischen Bild oder unspezifischen Allgemeinsymptomen
    UND Kontakt mit einem bestätigten Fall mit 2019-nCoV
  2. Personen mit erfülltem klinischen Bild
    UND Aufenthalt in einem Risikogebiet

Diese Personen müssen mittels eines geeigneten labordiagnostischen Verfahrens abgeklärt und einer der vier Falldefinitionskategorien („Bestätigter Fall“, „Wahrscheinlicher Fall“, „Ungeklärter Fall“ oder „Ausgeschlossener Fall“) zugordnet werden.“

www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Falldefinition.html

Verdachtsabklärung und Maßnahmen | RKI

Da sich die Situation aktuell schnell ändern kann beachten Sie bitte immer die aktuellen Hinweise des RKI unter www.rki.de/ncov

<link file:2986 _blank file>BEGLEITSCHEIN FÜR UNTERSUCHUNGEN AUF CORONAVIREN (2019-nCoV)