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Windpocken

Die meisten Menschen haben bereits als Kind Windpocken gehabt (eine Infektion mit dem Varizella-Zoster-Virus VZV) und sind somit gegen eine erneute Ansteckung weitgehend geschützt (Immunität). Dennoch sind fast 10 % aller Schwangeren in Deutschland nicht geschützt (keine Immunität). In diesem Fall können Windpocken eine akute Gefahr für Mutter und Kind bedeuten.

Welche Gefahren bestehen?

Windpocken gehören zu den so genannten Kinderkrankheiten, die meist im Kindesalter durchgemacht werden und in diesem Alter in der Regel auch ohne größere Komplikationen verlaufen. Bei Erwachsenen hingegen ist der Krankheitsverlauf häufig schwerer und die Wahrscheinlichkeit von Komplikationen höher. Besondere Gefahr besteht, wenn eine Windpockeninfektion während einer Schwangerschaft erworben wird. Bei einer Erkrankung der Mutter in der ersten Hälfte der Schwangerschaft kann es zu schweren Schädigungen des Kindes, wie zum Beispiel geistige oder körperliche Missbildungen, oder zum Abort kommen. Dieses Risiko nimmt im Verlauf der Schwangerschaft ab. Eine Erkrankung der Mutter um den Geburtstermin kann zu einer generalisierten Windpockenerkrankung des Neugeborenen führen, die in der Regel lebensbedrohlich ist.

Was ist zu tun?

Jede Frau sollte vor einer Schwangerschaft wissen, ob sie gegen Windpocken geschützt ist. Ob ein Schutz gegen Windpocken besteht, kann durch eine einfache Blutuntersuchung im Labor geklärt werden. Können Antikörper gegen das Varizella-Zoster-Virus festgestellt werden, besteht in der Regel kein weiterer Handlungsbedarf. Werden jedoch keine Antikörper nachgewiesen, ist die Frau also ungeschützt („seronegativ“), wird bei Kinderwunsch die VZV-Impfung empfohlen.* Besteht bereits eine Schwangerschaft, darf diese Impfung nicht mehr durchgeführt werden. In diesen Fall sollte jeder mögliche Kontakt mit an Windpocken oder Gürtelrose** Erkrankten unbedingt vermieden werden.
*  Empfehlung der STIKO (2005)
** Windpocken (Varizellen) und Gürtelrose (Herpes zoster) sind durch das VZV-Virus verursachte Erst- und Zweiterkrankung.

Kontakt in der Schwangerschaft?

Hat eine Schwangere Kontakt zu einem an Windpocken Erkrankten gehabt (z. B. Kinder im Kindergarten, in der Schule oder im Freundeskreis) oder war sie mit einer an Gürtelrose erkrankten Person zusammen, muss sofort geprüft werden, ob sie gegen eine Ansteckung geschützt ist. Dies kann durch eine einfache Blutuntersuchung im Labor umgehend geklärt werden. Bei Schwangeren, die nicht geschützt (seronegativ) sind, kann durch rechtzeitige Gabe von VZV-Immunglobulin (Antikörper gegen das VZV-Virus) die Mutter meist vor einer schweren Erkrankung geschützt werden. Inwieweit damit auch eine Infektion des Kindes verhindert werden kann, ist nicht sicher geklärt.

Anmerkung/Abrechungsinformation

Blutuntersuchung und gegebenenfalls Schutzimpfung bei Frauen mit Kinderwunsch sind als private Vorsorge so genannte Individuelle Gesundheits-Leistungen (IGeL) und müssen selbst bezahlt werden.