Von einigen Infektionskrankheiten weiß man heute, dass sie bei Infektion der Mutter in der Schwangerschaft das Leben oder die Gesundheit des ungeborenen Kindes gefährden können.





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Am besten erforscht sind diesbezüglich die Röteln (Rubeola). Eine Infektion der Mutter kurz vor oder zu Beginn der Schwangerschaft kann zu Abort (Fehlgeburt) oder erschiedenen Missbildungen des Kindes führen. Ein solches angeborenes Krankheitsbild mit Schäden an Auge, Ohr und Herz wurde bereits 1941 von Gregg beschrieben und wird als Rötelnembryopathie bezeichnet. Da nicht jeder Mensch als Kleinkind schutzgeimpft wird oder die Röteln als Kinderkrankheit durchmacht, wird heute in Deutschland allen Mädchen im Alter zwischen 12 und 14 Jahren eine Impfung gegen Röteln angeboten, damit im Fall einer späteren Schwangerschaft Immunschutz gegen diese Infektion besteht. Die Kontrolle dieses Schutzes („Rötelntiter“, Schutz ab Ak-Titer 1 : 32 im HAH-Test) gehört zu den Untersuchungen der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge. Wenn eine Schwangere ohne Immunschutz mit einem an Röteln Erkrankten in Kontakt kommt, besteht die Möglichkeit, kurzfristig einen passiven Impfschutz aufzubauen: Röteln-Immunglobulin, schnellstmöglich nach Exposition vor Virämie gegeben, kann die Embryopathie verhindern. Immunstatusbestimmung und gegebenenfalls Schutzimpfung vorgeplanter Schwangerschaft gehören zu den Leistungen der GKV.
Auch bei anderen Infektionskrankheiten kann die Infektion der Mutter mit einer an sich und für sie nicht bedrohlichen Erkrankung je nach Zeitpunkt der Infektion Leben oder Gesundheit des Ungeborenen bedrohen. Zu diesen Infektionskrankheiten gehören die Toxoplasmose, Windpocken (Varizellen), die Ringelröteln und die Cytomegalie (CMV-Infektion).
Ringelröteln (Parvovirus B 19, Erythema infectiosum) sind eine in 30 % asymptomatisch verlaufende Viruserkrankung, die durch Tröpfcheninfektion übertragen wird. Der Häufigkeitsgipfel liegt im Schulalter sowie jahreszeitlich im Frühjahr. Sie tritt manchmal in Form kleiner Epidemien in Gemeinschaftseinrichtungen auf. Bis zu 50 % der 15-jährigen zeigen Antikörper gegen Parvovirus B19. Eine Infektion in der Schwangerschaft führt im ersten Drittel häufig zum Spontanabort, im zweiten zu schwerer Erkrankung des Feten (aplastische Anämie, Hydrops fetalis) und Fruchttod, im dritten meist nur zu vorübergehender Erkrankung ohne bleibende Schädigung des Kindes. Einen aktiven oder passiven Impfschutz gibt es nicht. Schwangere ohne Immunschutz müssen sich von an Ringelröteln Erkrankten fernhalten.
Die CMV-Infektion (Cytomegalievirus) wird durch Schmier- und Tröpfcheninfektion sowie sexuell übertragen und verläuft bei (immunkompetenten) Erwachsenen in der Regel(über 90 %) symptomlos. Das Virus bleibt nach Erstinfektion latent im Körper und kann bei Abwehrschwäche reaktiviert werden. In Ländern der Dritten Welt sind über 90%, in Europa ca. 50 % der Bevölkerung infiziert. Eine Erstinfektion in der Schwangerschaft führt in ca. 15 % zu einer meist schweren, angeborenen CMV-Erkrankung mit charakteristischen Symptomen an verschiedenen Organsystemen.
Eine Immunstatusbestimmung vor geplanter oder in der Schwangerschaft gehört (außer nach stattgehabtem Kontakt) in Deutschland in den Bereich der privaten Vorsorge. Das vorliegende Profil beinhaltet die Bestimmung von Antikörpern gegen Windpocken (Varizellen, IgG-Ak), Ringelröteln (Parvovirus B 19, IgGAk) und Cytomegalie (IgG-Ak). Weitere sinnvolle Untersuchungen (z. B. auf Toxoplasmose) können einzeln oder in anderen Profilen angefordert werden. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt.