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Untersuchung von Schwimm- und Badebeckenwasser

Schwimm- und Badebecken (Hallenbäder) müssen monatlich, Freibäder mindestens dreimal pro Saison mikrobiologisch überprüft werden. Fachgerechte Probenahme und adäquater Transport sind dabei die unabdingbaren Voraussetzungen für die Verlässlichkeit der Befunde.

Die Probenahme kann durch das Labor oder durch den geschulten Einsender selbst vorgenommen werden. Die für die Schöpfprobe verwendeten Flaschen müssen Natriumthiosulfat (1ml Natriumthiosulfatlösung, Konzentration 0,05 Mol/l) enthalten und innen und außen steril sein. Vor der Entnahme müssen die Flaschen eindeutig beschriftet und der Probenbegleitschein vollständig ausgefüllt werden.

Die Probennahme erfolgt gemäß nach DIN 38402 Teil 19.

Geprüft werden

1. Reinwasser mittels Zapfhahnprobe aus der Reinwasserleitung vor Eintritt des Wassers in das Becken:

- Wasser 5 Minuten ablaufen lassen

- Hahn schließen und gründlich abflämmen

- nochmals 1 Minute ablaufen lassen und dann Flasche zu 5/6 des Volumens füllen

 

2. Beckenwasser mittels Schöpfprobe aus dem oberflächennahen Bereich etwa 50 cm vom Beckenrand

- Flaschenhals mit abgeflämmter Greifzange umgreifen

- Flasche in ca. 50 cm Entfernung vom Beckenrand senkrecht untertauchen, in ca. 20 cm Tiefe drehen und herausheben, Füllung soll 5/6 der Flasche betragen

 

Der Probentransport zum Labor erfolgt mit Kühlaggregaten in einer Metallbox innerhalb von maximal 6 Stunden.