Sidebar

Drogenanalyse aus Kapillarblut

Drogenanalyse aus Kapillarblut

Der Nachweis und die quantitative Bestimmung von Betäubungsmittelrückständen aus Blut und Serum ist bereits seit Jahren ein wichtiger Baustein unserer toxikologischen Analytik und  ebenso wie der Drogennachweis aus Urin und aus Haaren nach DIN ISO 17025 für forensische Zwecke akkreditiert. Die rasante Entwicklung hochsensitiver Analysetechniken ermöglicht selbst aus kleinsten Probenmengen eine zuverlässige Bestimmung von über 100 Betäubungsmittel- und Medikamentenwirkstoffen, sodass neben venösem Blut in zunehmendem Maße auf Kapillarblut zurückgegriffen werden kann.

Vorteile der Drogenanalyse aus Kapillarblut:

  • keine Manipulation des Probenmaterials durch den Patienten möglich
  • die Sichtkontrolle bei der Urin-Probenabgabe entfällt
  • einfache und schnelle Abnahme auch bei schwierigen Venenverhältnissen
  • quantitative Bestimmungen erlauben eine effektivere Therapiekontrolle

Die Nachweisbarkeit der unterschiedlichen Substanzen ist ähnlich der im venösen Blut.

Ausnahmekennziffer 32014

Für die Untersuchungen aus Kapillarblut gilt die gleiche Ausnahmekennziffer wie für Untersuchungen aus Urin und Haaren. Zur Entlastung Ihres Budgets setzen Sie bitte gegebenenfalls die Ausnahmekennziffer 32014 für „Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses“.

Aufgrund der steigenden Nachfrage unserer Einsender haben wir einen separaten Untersuchungsauftrag für die Anforderung von Drogenanalysen aus Kapillarblut erstellt, den wir auch Ihnen zur Verfügung stellen möchten.

<link file:2175 _blank download file>Zum Bestellformular

Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Entnahme von Kapillarblut.

Bei Rückfragen zu der Drogenanalyse aus Kapillarblut steht Ihnen Dr. rer. nat. Lars Kröner, Leiter der Abteilung forensische Toxikologie, gerne unter der Telefonnummer 0221 940 505 235 oder per E-Mail zur Verfügung.