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Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) zum 1.2.2010

Zum 1. Februar 2010 sind die wesentlichen und praxisrelevanten Ausführungs-bestimmungen des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) in Kraft getreten. Hiervon sind alle Ärzte betroffen, die genetische Tests durchführen oder veranlassen.

Als verantwortliche ärztliche Person ist der anfordernde Arzt verpflichtet, vor einer genetischen Untersuchung den Patienten über Wesen, Bedeutung und Tragweite der Untersuchung aufzuklären, dies zu dokumentieren und von ihm eine schriftliche Einwilligung zu dieser Untersuchung einzuholen.
Auch wir als Einsendelabor sind gesetzlich verpflichtet, die vom GenDG geforderten Formalien in vollem Umfang zu erfüllen und Untersuchungsaufträge nur mit vorliegender schriftlicher Einverständniserklärung des Patienten zu bearbeiten.
Wir bitten Sie daher, ab sofort jedem genetischen Untersuchungsauftrag die Einwilligungserklärung des Patienten - ggfalls in Kopie - beizufügen.

Um Ihnen die zusätzliche Arbeitsbelastung mit der Erstellung gesetzlich korrekter Einverständniserklärungen zu ersparen, stellen wir Ihnen ein Muster für eine derartige Einwilligungserklärung zur Verfügung, welches die auszufüllenden Felder auf ein Minimum reduziert.

Bitte beachten Sie, dass eine am 30.11.2009 am Robert-Koch-Institut in Berlin zusammengetretene Gendiagnostik-Kommission eine allgemein konsensfähige, praxissichere Umgehensweise mit diesem sperrigen Gesetzestext erarbeiten soll. Über eventuelle Neuentwicklungen werden wir Sie umgehend informieren.

Den Gesetzestext finden Sie im Bundesanzeiger (Nr. 50 vom 4.8.2009, S. 2529) oder im Internet (www.bvdh.de/newsdownload/39/Gesetz_2404-09.pdf). Sie können den Text auch als Kopie von uns anfordern.